
Ablauf & Kosten
Erstgespräch
Das Erstgespräch dauert 45 Minuten und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und sich über das vorliegende Beratungsthema bzw. Beratungsziel ein genaueres Bild machen zu können.
Dieses Erstgespräch biete ich kostenfrei an.
Umfang und Stundenhäufigkeit
So kurz wie möglich und so lange wie nötig. Die Anzahl der Termine ist individuell. Bewährt hat sich hier ein zweiwöchiger Rhythmus, da die Zeit zwischen den Sitzungen für den Entwicklungsprozess wesentlich ist.
Wir werden den Umfang gemeinsam besprechen und gemeinsam entscheiden.
Schweigepflicht
Ich unterliege der Schweigepflicht nach § 203, Abs. 1 StGB. Über alle in Ausübung meiner Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Inhalte werde ich schweigen. Die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Familienangehörigen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit entfällt nur bei einer Entbindung durch dich.
Honorar
Das Honorar ist jeweils im Anschluss an die Sitzung in bar zu entrichten.
Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkasse
Psychologische Beratung wird von den Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen (sie übernimmt nur bei psychischen Erkrankungen). Die Beratungsarbeit muss daher privat bezahlt werden.
Selbstzahlen muss kein Nachteil sein
Bei der Abrechnung über Versicherung und Krankenkasse werden deine Daten gespeichert. Wenn du beabsichtigst, eine private Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken abzuschließen, oder wenn du im Staatsdienst arbeiten möchtest, können sich diese gespeicherten Informationen für dich nachteilig auswirken.
Der Vorteil der Privatzahlung besteht für dich somit darin, dass von mir keine Daten an Versicherungsträger oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Terminabsage
Wenn du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, bitte ich dich, mich frühzeitig zu benachrichtigen.
Falls du einen Termin später als 24 Stunden vorher absagst, erlaube ich mir, dir ein Ausfallhonorar von 50 € in Rechnung zu stellen.
Wenn du unangekündigt zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinst, berechne ich den vollen Stundensatz.